Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" - einmal im Jahr - Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen, die in unserer Praxis regelmäßig durchgeführt werden:
- ab dem 20. Lebensjahr:
- Zellabstrich, Tastuntersuchung
des inneren Genitales
- ab dem 30. Lebensjahr:
- zusätzliche Tastuntersuchung
der Brust, Inspektion der Haut
- ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich digitale Untersuchung
des Rektums, sowie Durchführung
eines Schnelltests auf okkultes Blut
im Stuhl.
- ab dem 55. Lebensjahr
- zusätzlich eine Darmspiegelung
oder alle zwei Jahre ein Stuhltest
Zusätzlich empfehlen wir die regelmäßige Selbstuntersuchung der Brust.
Alle Frauen und Mädchen bis zum 25. Lebensjahr können sich einmal jährlich auf Chlamydien testen lassen.
Um die Vorsorge zu optimieren, empfehlen wir zusätzliche Untersuchungen*. Sie können wählen: IGEL
*Diese Leistungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. |
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